Schulstruktur

Die Freie Waldorfschule Oberberg betreibt in freier Trägerschaft, im Sinne ihres Leitbildes und auf der Grundlage der Pädagogik von Rudolf Steiner, eine staatlich anerkannte Ersatzschule eigener Art, die die Klassen 1 bis 13 umfasst. Die Freie Waldorfschule Oberberg gründet organisatorisch auf den zwei Vereinen:

  • Förderverein und
  • Trägerverein.

Der Förderverein ist der Eigentümer des Schulgrundstücks und der Schulgebäude. Der Trägerverein betreibt die Schule und tritt gegenüber dem Förderverein als Mieter auf. Diese Aufteilung ist notwendig, da das Land Nordrhein-Westfalen derzeit im Rahmen seiner Refinanzierung der freien Träger nur eine Vergleichsmiete zu 87 % berücksichtigt.

Mitglied des Fördervereins kann auf Antrag jede natürliche und juristische Person werden. Mitglieder des Trägervereins werden automatisch alle Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule.
Die Mitgliederversammlungen beider Vereine wählen satzungsgemäß alle zwei Jahre ihre Vorstände, die jeweils aus sechs Persönlichkeiten bestehen. Der Vorstand des Trägervereins setzt sich dabei paritätisch aus drei Elternvertretern und drei Vertretern des Lehrerkollegiums zusammen, die der Mitgliederversammlung des Trägervereins aus dem Lehrerkollegium zur Wahl vorgeschlagen werden. Die Vorstände tragen die gesamte Verantwortung für die Schule.

An unserer Schule wurde im Jahr 2000 das „Eignerprinzip“ eingeführt. Dies bedeutet, dass Aufgaben oder Entscheidungen einem Eigner übertragen werden können, der, im Rahmen von Vorgaben und nach Beratungen, eigenständig handelt. Ein Eigner muss dazu das Vertrauen und die entsprechende Kompetenz besitzen.

Der Vorstand des Trägervereins beruft nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand des För-dervereins sechs Mitglieder der Schulleitung, die jeweils unterschiedliche Aufgabengebiete vertreten. Die einzelnen Aufgabengebiete lassen sich dabei als Säulen darstellen, sodass die Mitglieder der Schulleitung zu Säuleneignern werden. Bei den einzelnen Säulen handelt es sich um folgende Aufgabengebiete:

  • Pädagogische Organisation und Entwicklung (Unter- und Mittelstufe)
  • Pädagogische Organisation und Entwicklung (Oberstufe)
  • Verwaltung, Recht und Finanzen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kollegiale Entwicklung
  • Gebäude und Gelände

Die Schulleitung wird vom Trägervereinsvorstand mit der Leitung der Schule beauftragt.

Im Bereich der einzelnen Säulen der Schulleitung etablieren sich die unterschiedlichen Arbeitskreise, die wiederum Eigner als Leiter einsetzen.